Baumkataster

Verkehrssicherheit und Baumkontrolle

Bild von BaumnummerGrundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Somit ist er als Baumeigentümer grundsätzlich dazu verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen und Sachen zu verhindern und für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Ein Baum gilt als verkehrssicher, wenn er weder in seiner Gesamtheit, noch in Teilen eine Gefahr für seine Umgebung darstellt, d. h. wenn sowohl seine Stand- als auch seine Bruchsicherheit gewährleistet sind.Ein Grundstücksbesitzer hat dafür zu sorgen, dass von seinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Somit ist er als Baumeigentümer grundsätzlich dazu verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen und Sachen zu verhindern und für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Ein Baum gilt als verkehrssicher, wenn er weder in seiner Gesamtheit, noch in Teilen eine Gefahr für seine Umgebung darstellt, d. h. wenn sowohl seine Stand- als auch seine Bruchsicherheit gewährleistet sind.

Wir überprüfen für Sie die Stand- und Bruchsicherheit:

  • Einmalige oder regelmäßige Baumkontrolle
  • Zustandserfassung von Baumbeständen (z. B. Alleen, Parkanlagen)
  • Eingehende Untersuchung von Problembäumen
  • Einschätzung der Erhaltensfähigkeit
  • Erarbeitung von Sanierungsempfehlungen